A1
LEICHTKRAFTRÄDER
bis 125 cm³/
DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE
bis 15 kW
Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Mindestausbildung:
Theorie:
-
12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) -
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
-
Grundausbildung nach den Inhalten der
Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) -
5 Fahrstunden Überland
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4 Fahrstunden Autobahn
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3 Fahrstunden bei Dunkelheit