A 2
KRAFTRÄDER
bis 35 kW
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Mindestausbildung:
Theorie:
-
12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 DoppelstundenGrundstoff) -
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.
Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1.
Praxis:
-
Grundausbildung nach den Inhalten der
Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) -
5 Fahrstunden Überland
-
4 Fahrstunden Autobahn
-
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.