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ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick) /
DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Mindestalter: 16 Jahre Mindestausbildung: Theorie:
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens? Sie müssen mindestens ... Jahre alt sein: |